Neustart im Team (NesT)
Das Pilotprojekt „Neustart im Team“ (NesT) ist ein humanitäres Aufnahmeprogramm der deutschen Bundesregierung für besonders schutzbedürftige Geflüchtete aus Erstzufluchtsstaaten. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Community Sponsorship Programm, bei dem die finanzielle sowie ideelle Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure im Vordergrund stehen soll.
Von 2019 bis 2023 wurden pro Jahr jeweils 500 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt, von denen aber nur insgesamt 158 tatsächlich belegt wurden (2019: 17 Personen, 2020: 18 Personen, 2021: 83 Personen, 2022: 21 Personen und 2023: 19 Personen). Seit dem 1. Januar 2023 gilt NesT als reguläres Aufnahmeprogramm mit 200 Plätzen pro Jahr. Diese Aufnahmen sind Teil des staatlichen Resettlements und werden in die jährlichen Resettlement-Kontingente mit eingerechnet.
Wie auch im Rahmen des Resettlements, wählt bei NesT der UNHCR die Personen in den jeweiligen Erstaufnahmestaaten aus. Die finale Entscheidung über eine Aufnahme liegt beim Aufnahmestaat, in Deutschland ist hierfür das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.
Wie funktioniert NesT?
Das Besondere an diesem Programm ist die direkte Einbindung der Zivilgesellschaft in den Aufnahmekontext. Die Aufnahme der Geflüchteten ist an Mentoring-Gruppen gebunden, die für die ersten beiden Jahre Wohnraum zur Verfügung stellen oder bezahlen und beim Ankommen in Deutschland unterstützen. Die aufgenommenen Personen leben daher am Wohnort oder in der Nähe der Mentoring-Gruppen.
Die Mentoring-Gruppen bestehen aus mindestens vier Privatpersonen oder Organisationen (z.B. Kirchen, Vereine, gemeinnützige Stiftungen), die sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Eine zivilgesellschaftliche Kontaktstelle (ZKS) informiert, schult und berät die Mentor*innen. In Deutschland sucht das BAMF passende Gruppen für die vom UNHCR vorgeschlagenen Geflüchteten aus (sogenanntes „Matching“).
Rechte der aufgenommenen Personen
Personen, die über das NesT-Programm nach Deutschland kommen, erhalten nach Einreise eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sowie eine Arbeitserlaubnis. Durch ihren Aufenthaltsstatus haben sie das Recht auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Außerdem werden sie umgehend in die Sozialversicherung aufgenommen und haben neben dem Anspruch auf Kranken-, Pflege und Unfallversicherung auch Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII. Sie sind Personen mit Flüchtlingsanerkennung weitgehend gleichgestellt, erhalten aber z.B. keinen Blauen Pass.
Kritik
Nach Aussage des BMI soll durch das Programm die Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft sowie der Weg der Geflüchteten zu gesellschaftlicher Teilhabe gestärkt werden – es ist jedoch fraglich, inwieweit hier nicht eher staatliche Verantwortung an die Zivilgesellschaft abgegeben wird.
Grundsätzlich wäre (auch in anderen Bereichen) eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Zivilgesellschaft bei der Aufnahme geflüchteter Menschen begrüßenswert. Problematisch bei NesT ist jedoch, dass die Entscheidung, welche Personen in welchen Bereichen unterstützt werden, dem Staat obliegt. So zeigt sich beispielsweiße am Zugangsverbot für Ehrenamtliche in AnkER-Zentren bzw. an den erschwerten Unterstützungsmöglichkeiten für Personen, die von Abschiebung bedroht sind, dass bestimmte Formen zivilgesellschaftlichen Engagements von staatlicher Seite nicht erwünscht sind.