Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Resettlement

Resettlement meint die Aufnahme, d. h. die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, die weder in dem Staat, in dem sie Zuflucht gesucht haben dauerhaft bleiben können, noch in ihr Herkunftsland zurückkehren können. Sie erhalten durch das Resettlement-Programm die Möglichkeit, auf einem sicheren Weg dauerhaften Schutz in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat zu erhalten. Das Resettlement-Programm bietet geflüchteten Menschen eine sichere Alternative und verhindert gefährliche Fluchten und Überfahrten – und damit vor allem weitere Tote. 
Resettlement muss zwingend als eine Ergänzung zum Flüchtlingsschutz verstanden werden, welche in besonderen Notlagen greifen soll und nicht als eine Alternative zum individuellen Recht auf Asyl. 

 

Wie läuft ein Resettlement-Verfahren ab?

Geflüchtete müssen sich zunächst im Erstzufluchtsland bei UNHCR registrieren und als Flüchtlinge anerkannt werden. In Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen und anderen im Geflüchtetenbereich tätigen Akteur*innen werden die Personen ausfindig gemacht, die am schutzbedürftigsten sind. Im Anschluss werden die für Resettlement ausgewählten Personen aufnahmebereiten Drittstaaten vorgeschlagen. Nachdem eine Entscheidung gefallen ist, können entsprechende Reisevorbereitungen getroffen werden. Hierzu werden bereits im Erstzufluchtsland medizinische Untersuchungen sowie erste Orientierungskurse für das Aufnahmeland durchgeführt. Die Organisation und Durchführung der Reise wird vom UNHCR zusammen mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) übernommen. Resettlementverfahren dauern meist mehrere Jahre. 

 

Wer wird ausgewählt?

Der folgende Personenkreis gilt nach UNHCR als besonders schutzbedürftig und kommt somit für Resettlement in Frage.

  • Verfolgte religiöse und ethnische Minderheiten

  • Opfer von Gewalt und Folter

  • Personen mit besonderem medizinischem Behandlungsbedarf

  • Geflüchtete im hohen Alter

  • Alleinstehende und alleinerziehende Frauen

  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

  • Personen ohne Rückkehrperspektive und ohne Eingliederungsmöglichkeiten im Erstaufnahmeland

Unter anderem werden vom UNHCR bei der Auswahl auch vorhandene Sprachkenntnisse, der kulturelle und ethnische Hintergrund sowie familiäre Bindungen in den Aufnahmestaat berücksichtigt. Anhand dieser Kriterien prüft UNHCR den Resettlement-Bedarf und wählt die Personen aus, die für das Programm in Betracht kommen. Maßgeblich für die Auswahl ist auch die Bereitschaft der Geflüchteten, sich in einem fremden Land dauerhaft anzusiedeln. Die letztliche Entscheidung über die Aufnahme einer Person liegt jedoch bei den Aufnahmestaaten.

 

Welche sind die Aufnahmeländer?

Die Neuansiedlung ist immer eine freiwillige Leistung der aufnehmenden Länder. Eine verpflichtende internationale Rechtsgrundlage gibt es nicht. USA, Australien, Kanada und Schweden gehören zu den traditionellen Resettlement-Staaten. Sie nehmen die meisten Geflüchteten auf. Das größte Problem bei der Umsetzung von Resettlement ist der hohe Bedarf an Aufnahmeplätzen, jährlich festgestellt von UNHCR, und die geringe Bereitschaft der Staaten, diese zur Verfügung zu stellen. Nur ein Bruchteil der für Resettlement in Frage kommenden Geflüchteten haben daher überhaupt eine Chance, in das Programm aufgenommen zu werden. 

Mehr Infos hier (https://www.unhcr.org/dach/de/services/faq/faq-resettlement).
 

Resettlement in Deutschland

Dreijähriges Pilotprojekt (2012-2014)
Im Dezember 2011 gab Innenminister Friedrich auf Beschluss der Innenministerkonferenz bekannt, dass sich Deutschland ab 2012 am Resettlement-Programm des UN-Flüchtlingshilfswerks zunächst im Rahmen eines dreijährigen Pilotprogrammes beteiligen wird. In den Jahren 2012 bis 2014 wurden jeweils 300 besonders schutzbedürftige Geflüchtete über Resettlement in Deutschland aufgenommen:

 

2012 reisten im Rahmen des Pilotprojekts Geflüchtete, die in tunesischen und ägyptischen Lagern an der libyschen Grenze festsaßen, sowie Geflüchtete aus der Türkei ein.

 

2013 ermöglichte das Programm erneut die Aufnahme Geflüchteter aus der Türkei.

 

2014 konnten Schutzsuchende verschiedener Staatsangehörigkeiten (z.B. Irak, Somalia, China, Afghanistan) einreisen, darunter auch tamilische Geflüchtete, die aus Sri Lanka stammen und sich in Indonesien aufhielten.

 

Permanente Beteiligung am Resettlement-Programm (seit 2015)

Nach erfolgreichem Abschluss des Pilotprojekts Ende 2014 entschied sich die Bundesregierung, ihre Aktivitäten im Bereich Resettlement unbefristet weiterzuführen. Die Zahl der aufzunehmenden Personen wurde 2015 zunächst auf 500 Personen erhöht.

 

2015 reisten 500 Geflüchtete aus den Erstaufnahmestaaten Ägypten und dem Sudan ein. Die Schutzsuchenden waren dabei eritreischer, somalischer, sudanesischer, südsudanesischer, äthiopischer sowie syrischer und irakischer Herkunft.

 

2016 nahm Deutschland im Rahmen eines Resettlement-Pilotprogramms der Europäischen Union sowie der EU-Türkei-Erklärung syrische Geflüchtete aus der Türkei auf.

 

In den Jahren 2016/17 wurden insgesamt 1.600 Personen über Resettlement aufgenommen.

 

Für 2018/19 hat die Bundesregierung bekannt gegeben, im Rahmen des EU-Umsiedlungsprogramms, 10.200 Geflüchtete über Resettlement aufzunehmen, wobei hier bereits zugesagte Plätze aus dem schon laufenden Humanitären Aufnahmeprogramm (HAP) für syrische Geflüchtete aus der Türkei miteinberechnet sind und somit den Großteil dieser Gruppe ausmachen. Die über das HAP eingereisten Personen erhalten dabei nicht nur einen anderen, sondern einen deutlich schlechteren Aufenthaltstitel als Resettlement-Geflüchtete, sodass die genannte Zahl von angeblich 10.200 resettelten Personen nichts als Augenwischerei ist. 


In 2020 gab es 1.395 Neuankömmlinge durch Resettlement. Dieser Rückgang ist insbesondere auf die Coronapandemie zurückzuführen.


In 2021 wurden insgesamt 5.395 Flüchtlinge in Deutschland durch das Resettlement-Programm aufgenommen.


In 2022 kammen 4.775 Geflüchtete über Resettlement an.
 

In 2023 sollte ein Kontingent von 6.500 Plätzen erfüllt werden, dies wurde aber bei Weitem nicht umgesetzt und soll Anfang 2024 nachgeholt werden. 


Für 2024/2025 haben sich die Behörden verpflichtet, 13.100 Personen über Resettlement aufzunehmen. 

 

Nach Ankunft in Deutschland

In den ersten zwei Wochen nach ihrer Ankunft sind die Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland oder Doberlug-Kirchhain untergebracht, bevor eine Verteilung auf die Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel stattfindet. Innerhalb der Bundesländer erfolgt anschließend eine Verteilung in die Kommunen. In den Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten die Geflüchteten erste Betreuung und Beratung durch die dort ansässigen Sozialdienste.   

Geflüchtete, die über das Resettlement Programm nach Deutschland kommen, erhalten sofort nach Einreise eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis gem. § 23 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz sowie eine Arbeitserlaubnis. Durch ihren Aufenthaltsstatus haben sie das Recht auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Außerdem werden sie umgehend in die Sozialversicherung aufgenommen und haben neben dem Anspruch auf Kranken-, Pflege und Unfallversicherung auch Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II oder XII. 
Sie sind Personen mit Flüchtlingsanerkennung weitgehend gleichgestellt, erhalten aber z.B. keinen Blauen Pass. 

 

Die Aufnahmeanordnungen finden Sie hier.
 

Resettlement-Netzwerk München

Seit 2014 gibt es in München das Resettlement-Projekt, bestehend aus safe ways, der Initiativgruppe e.V. (IG) und dem Sozialreferat der Stadt München. Das Amt für Wohnen und Migration ist dabei für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig, die Sozialpädagog*innen der Initiativgruppe betreuen die aufgenommenen Personen im ersten Jahr nach Ankunft intensiv und unterstützen sie u. a. bei Ämter- und Behördengängen.

Nach Ankunft in München. Vor allem in den ersten Wochen nach Ankunft sehen sich die aufgenommenen Menschen mit zahlreichen Fragen konfrontiert. safe ways unterstützt vor allem bei Schwierigkeiten mit den Behörden oder anderen Stellen und begleitet Familienzusammenführungen. Des Weiteren beginnt zeitnah nach Ankunft die Suche nach Ehrenamtlichen, die die Geflüchteten zusätzlich willkommen heißen und ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen, um das Einfinden in die neue Umgebung zu erleichtern.

 

Nützliche Links:

Social Media

 

icon-facebook

icon-instagram