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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan wurde nach dem Abzug im Sommer 2021 im Oktober 2022 von der Bundesregierung gestartet. Grundsätzlich sollen dadurch besonders gefährdete Afghan*innen die Möglichkeit erhalten, über eine Aufnahmezusage der Bundesregierung in Deutschland aufgenommen zu werden. Die Laufzeit des Programms ist vorerst bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode im September 2025 geplant. 

 

Ablauf

Gefährdete Personen in Afghanistan müssen sich bei sogenannten meldeberechtigten Stellen registrieren. Meldeberechtigte Stellen sind zivilgesellschaftliche Organisationen (in Deutschland), welche spezifische Kenntnisse zum aufnahmefähigen Personenkreis sowie zu den Verhältnissen in Afghanistan haben. 

Gefährdete Afghan*innen bekommen einen Link mit einem Fragenkatalog zugeschickt, den sie ausfüllen müssen, und der entweder durch die meldeberechtigte Stelle und/oder die Koordinierungsstelle überprüft wird. Alle Anträge werden nach dem vier-Augen-Prinzip geprüft. Sofern ein Fall als plausibel eingestuft wird, wird er in das Auswahltool der Bundesregierung eingegeben. Dort wird er dann erneut in regelmäßig stattfindenden Auswahlrunden zur Auswahl für die Aufnahme vorgelegt.

Sofern es eine Aufnahmezusage gibt, reisen die Personen mit ihren Familien nach Pakistan aus. Von dort erfolgt dann die Aufnahme nach Deutschland gemäß § 22 Abs. 2 AufenthG. 

 

Zielgruppe
Zielgruppe des Programms sind gefährdete Afghan*innen, die sich nach wie vor in Afghanistan aufhalten und sich durch ihren Einsatz in den Bereichen Frauen- und Menschenrechte, Justiz, Politik, Medien, Bildung, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben sowie Personen, die aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion besonders gefährdet sind. Bei beiden Gruppen kommt es auf die spezifische individuelle Gefährdung an.

Bei Aufnahmezusage erfolgt die Aufnahme mit der Kernfamilie (Ehepartner*in und minderjährige ledige Kinder) oder bei Glaubhaftmachung auch mit dem/ der gleichgeschlechtlichen Lebensgefährt*in. Weitere Familienmitglieder können nur mit aufgenommen werden, sofern nachgewiesen werden kann, dass sie durch die Tätigkeit oder Vulnerabilität der Hauptperson auch bedroht sind.  

 

Zahlen
Monatlich sollen 1000 Aufnahmezusage vergeben werden (Schutzbedürftige mit ihren Familien) und das Programm soll während der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden (voraussichtlich bis September 2025). Das Bundesaufnahmeprogramm läuft derzeit jedoch sehr schleppend. Die ersten Aufnahmezusagen wurden erst Monate nach dem Start des Programms erteilt, die ersten Einreisen von 13 Personen erfolgten erst im September 2023, fast ein Jahr nachdem das Aufnahmeprogramm gestartet war.

 

Kritik

Neben dem sehr schleppenden Anlaufen gibt es am Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan zahlreiche Kritikpunkte: 

  • Gefährdete Personen werden gezwungen, weiterhin in Afghanistan zu bleiben, da sie für das Programm nicht mehr in Frage kommen, sobald sie das Land verlassen haben. 

  • Das Programm und die Auswahl der Geflüchteten ist für Außenstehende sehr intransparent. 

  • Staatliche Verantwortung wird an zivilgesellschaftliche Organisationen ausgelagert. Entsprechende Mittel werden der Koordinierungsstelle zur Verfügung gestellt, den vielen Vereinen und NGOs, die mitwirken jedoch keine.  

  • Den meldeberechtigten Stellen bleibt es selbst überlassen, ob sie ihre Teilnahme am Programm veröffentlichen und bewerben und so eine Überlastung der eigenen Strukturen riskieren oder nicht. Bisher haben sich die meisten Organisationen aus nachvollziehbaren Gründen dagegen entschieden. Für diejenigen Personen, die keinen persönlichen Kontakt zu einer relevanten Organisation haben, bedeutet dies den Ausschluss vom Programm – auch wenn sie den Kriterien der Schutzbedürftigkeit entsprechen.

     

Die Aufnahmeanordnung finden Sie hier.  

 

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