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Humanitäres Aufnahmeprogramm aus Griechenland

Nach den Bränden auf Lesbos hat Deutschland ein neues Aufnahmeprogramm für Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgelegt. Im Rahmen des Programms sollen bis zu 1.553 Geflüchtete von den griechischen Inseln aufgenommen werden, die bereits in Griechenland internationalen Schutz erhalten haben. Nach ihrer Aufnahme in Deutschland erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG. Das Kontingent soll in das für 2020 zugesagte Kontingent i.H.v. 5.500 Plätzen eingerechnet werden. Bereits am 16. Oktober reisten die ersten 101 Personen nach Deutschland ein, am 29.10. 50 Personen, 10 weitere Flüge sollen folgen.


Bei der Verteilung im Bundesgebiet, die ansonsten stets nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgt, wurde diesmal die besondere Aufnahmebereitschaft der einzelnen Bundesländer berücksichtigt. So sollen nach Hamburg beispielsweise 290 Personen zugewiesen werden, nach NRW 419. Nach Bayern kommen 100.

 

Hier finden Sie die Aufnahmeanordnungen Begleitschreiben:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

 

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/begleitschreiben-anordnung-humanitaere-aufnahme.pdf;jsessionid=819DC6FE501EF82A939FD17BB736C7BF.2_cid287?__blob=publicationFile&v=4

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 29. Oktober 2020

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