Aufnahmeanordnung des BMI für Resettlementaufnahmen 2021 veröffentlicht
In der Aufnahmeverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), die am 21.Mai 2021 veröffentlicht wurde, wird 2.785 Personen (2.300 pandemiebedingt noch offene Plätze aus 2020 und 485 neue Plätze für 2021) eine Aufnahmezusage erteilt.
Hierbei sollen Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit aus den Ländern Ägypten, Jordanien, Kenia den Libanon sowie über den UNHCR Evakuierungsmechanismus aus Lybien aufgenommen werden. Die Flüchtlinge besitzen überwiegend syrische, irakische, sudanesische, südsudanesische, somalische, jemenitische oder eritreische Staatsbürgerschaft und sind vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt und für ein Resettlement vorgesehen.
Für die Auswahl der Aufnahme gelten folgende Kriterien:
Grad der besonderen Schutzbedürftigkeit
Wahrung der Einheit der Familie
Familiäre oder sonstige integrationsförderliche Bindungen nach Deutschland
Integrationsfähigkeit (Beispielsweise: Grad der Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, geringes Alter)
Außerdem können auch schwerstkranke Personen aufgenommen werden, ihr Anteil an der Gesamtaufnahme soll jedoch 5% nicht überschreiten.
Die Aufgenommenen erhalten zunächst eine auf drei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis.
Für Aufnahmen im Rahmen des Gesamtkontingents von 500 Personen für das Programm „Neustart im Team-NesT“ gilt die Aufnahmeverordnung vom Mai 2021.
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