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Aufnahme afghanischer Ortskräfte

Ende Juni haben nach 20-jährigem Einsatz die letzten Bundeswehrsoldat:innen Afghanistan verlassen. Dies führte zu einer erneuten Destabilisierung der Region und während die Bundesregierung trotz dessen weiter an den Abschiebeflügen nach Afghanistan festhält, gerieten vermehrt afghanische Ortskräfte und Familienangehörige, die in unterschiedlicher Funktion die Bundeswehr unterstützt haben, in den medialen Fokus. Es sind bspw. Beratende, Köch:innen, Entwicklungshelfer:innen oder Fahrer:innen, die teilweise über Jahre vor Ort für die Bundeswehr tätig waren und deren Leben sowie das ihrer Familienangehörigen nun in Gefahr ist. Denn aus Sicht der Taliban gelten sie als Verräter:innen. Zwar können ehemalige Ortskräfte nun eine Gefährdungsanzeige stellen, doch die Hürden für eine Anzeige sind hoch und überhaupt wurde zunächst nur denjenigen eine Einreiseerlaubnis erteilt, die in den letzten zwei Jahren für die Bundeswehr tätig gewesen sind. Dass es der Taliban natürlich egal ist, ob jemand vor einem oder fünf Jahren für eine ausländische Militärpräsenz gearbeitet hat, schien vorerst von der Bundesregierung außer Acht gelassen.

 

Die Bundesregierung erhöht jedoch nicht nur die bürokratischen Hürden, sondern scheint auch nicht in der Lage, im Falle einer Visumserteilung dafür zu sorgen, die Familien auf sicherem Weg ausreisen zu lassen. Es mehren sich Berichte über Fälle, die als ehemalige Ortskräfte vergeblich auf die Möglichkeit eines Visums geschweige denn eine sichere Ausreise warten. So haben die Einreiseberechtigten bisher in Eigeninitiative ohne logistische Unterstützung der Bundesregierung Afghanistan verlassen. Mit der Einreise nach Deutschland beginnt wiederum ein erneuter bürokratischer Hürdenlauf und unklare oder gar keine Zuständigkeitsabsprachen zwischen lokalen und überregionalen Behörden, sodass die eingereisten Familien zunächst völlig auf sich gestellt sind.

 

Nachdem die ersten Einreisen ohne jegliche Organisation vonstatten gingen, werden die Einreisenden derzeit am Flughafen lediglich von der Bundespolizei empfangen und erhalten ein handschriftliches Formblatt mit der Zuweisungsentscheidung. Ob vor Ort eine entsprechende Unterstützung und Anbindung gewährleistet werden kann, bleibt unklar. Dabei ist eine umfängliche Beratung über die ersten Schritte unerlässlich: afghanische Ortskräfte erhalten mit einem erteilten Visum bei der lokalen Ausländerbehörde zunächst befristet auf drei Jahre eine Aufenthaltserlaubnis nach §22 AufenthG inkl. Arbeitserlaubnis. Zudem müssen sie sich beim Jobcenter melden, um Sozialleistungen empfangen zu können. Bei mangelnder organisatorischer und beratender Unterstützung besteht jedoch die Gefahr, dass sie ins Asylverfahren gedrängt werden und so ihren vergleichsweise sicheren Aufenthaltsstatus wieder verlieren.

 

So haben wir Kenntnis über eine fünfköpfige Familie, die mit ihrem ganzen Gepäck in München bei der Ausländerbehörde landete und niemand wusste, wohin sie gebracht werden sollten. Aus der Not heraus wurden sie zunächst über die Bahnhofsmission vermittelt. In einem weiteren Fall wurde ein Vater mit seiner Tochter in eine Erstaufnahmeeinrichtung geschickt, wo sämtliche Originaldokumente eingezogen wurden, inklusive der Visa, die zur Beantragung eines Aufenthaltstitels notwendig sind. Diese chaotischen Zustände sowie die mangelnde Bereitschaft der Bundesregierung, ein geordnetes und sicheres Aufnahmeverfahren zu gewährleisten, führen letztlich dazu, dass die aus Afghanistan eingereisten Familien zunächst um eine Bleibe bangen müssen und ihnen im schlimmsten Fall ein sicherer Aufenthaltsstatus vorenthalten wird.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.nds-fluerat.org/49793/aktuelles/informationen-zum-sog-ortskraefteverfahren/

https://thruttig.wordpress.com/2021/07/05/keine-hilfe-kein-asyl-die-ortskrafte-der-deutschen-in-afghanistan-eine-zwischenbilanz/

https://www.proasyl.de/pressemitteilung/afghanische-ortskraefte-jetzt-ausfliegen/

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 26. Juli 2021

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