Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Stellungnahme zu Evakuierung und Aufnahme aus Afghanistan

Noch am 6. Juli 2021 wurden über 20 afghanische Geflüchtete vom Flughafen Hannover aus nach Kabul abgeschoben. Am 3. August sollte ein geplanter Abschiebeflug sogar noch vorverlegt werden, um noch weitere Menschen nach Afghanistan abschieben zu können. Erst ein EGMR-Urteil stoppte den Flug in letzter Minute. Derweil warnten Menschenrechtsorganisationen und Afghanistan-Expert*innen teilweise bereits im April vor verheerenden Entwicklungen in Afghanistan und machten Vorschläge zur zügigen Aufnahme von Ortskräften. Dass die politisch Verantwortlichen von der Entwicklung und der raschen Machtübernahme der Taliban im August nun überrascht waren, ist vor diesem Hintergrund absurd. Viele der ehemaligen Ortskräfte hatten sich auf das Versprechen der Bundesregierung für eine Aufnahme in Deutschland verlassen. Sie wendeten sich an die spärlichen Anlaufstellen und blieben in Afghanistan, denn Anträge von Ortskräften konnten ausschließlich von dort gestellt werden und nicht aus dem Ausland. Die Menschen waren gezwungen vor Ort auszuharren, anstatt sich frühzeitig über Nachbarländer in Sicherheit zu bringen.

 

Mit der Machtübernahme der Taliban kam es zu chaotischen Szenen am Kabuler Flughafen. Zwar verkündete Außenminister Heiko Maas, dass auch über die Evakuierungsflüge im August hinaus alle in Sicherheit gebracht würden, für die Deutschland eine Verantwortung trage, aber es ist völlig undurchsichtig, wie Personen auf die Evakuierungslisten der Bundesregierung gelangen sollen. So wurde die sogenannte ‚Menschenrechtsliste‘, welche eine Aufnahmezusage für besonders gefährdete Afghan*innen, bspw. für Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Kulturschaffende in Aussicht stellte, bereits zum 31. August ‚geschlossen‘ – ein Akt der Willkür. Lediglich Ortskräfte können – sofern sie die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Kriterien erfüllen – nach wie vor eine Gefährdungsanzeige stellen und auf eine Aufnahmezusage hoffen.

 

Von den wenigen, die es im August auf einen Evakuierungsflug schafften, kamen einige auch nach München. Die Personen erhielten bei Ankunft in Deutschland ein dreimonatiges ‚Visa on Arrival‘ mit dem § 22 AufnthG. welcher eigentlich zu einem Aufenthaltstitel berechtigt in Verbindung mit § 14 – ein sog. Ausnahmevisum. Nach Auskunft der Behörden sollte dieses Visum dazu dienen, dass sich die evakuierten Personen orientieren können und ggf. Fälle Ortskräften sichtbar werden, die in den chaotischen Zuständen am Flughafen Kabul untergegangen sind. Letztere sollten dann eine Aufnahmezusage erhalten, für alle anderen endete das Aufenthaltsrecht mit Ablauf des Visums nach 90 Tagen. Die Folge: die Stellung eines Asylantrags. Dass es in diesem Personenkreis zahlreiche Fälle gibt, die ebenfalls für eine humanitäre Aufnahme in Deutschland in Frage gekommen wären, wird vom Auswärtigen Amt ignoriert. Dieses schloss die sog. Menschenrechtsliste Ende August absolut willkürlich und es ist bislang keine Bereitschaft zu erkennen, den wenigen Personen, die evakuiert werden konnten, das Asylverfahren mit Verbleib in unmenschlichen Ankerzentren zu ersparen und ihnen einen Aufenthalt nach § 22 zu erteilen.

 

Unzählige Menschen sitzen noch immer in Afghanistan fest und müssen um ihr Leben fürchten. Darunter auch all jene, die durch die festgelegten Raster fallen: Es sind Ortskräfte, die vor 2013 für die Bundeswehr gearbeitet haben und keinen Anspruch auf eine Aufnahmezusage der Bundesregierung haben. Es sind zudem etliche Menschenrechtler*innen, Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen, Kulturschaffende und Journalist*innen. Und es gibt zahlreiche Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen, die vergeblich darauf hoffen, evakuiert zu werden.

 

Wir fordern:

  • keine Verhandlungen über Rückführungen mit der Taliban und dementsprechend eine Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für in Deutschland lebende Afghan*innen mit ungesicherten Aufenthaltsstatus.

  • legale und sichere Ausreisemöglichkeiten für alle Afghan*innen, die für deutsche Ministerien, deutsch finanzierte Organisationen und Einrichtungen sowie für Subunternehmen gearbeitet haben – unabhängig davon zu welchem Zeitpunkt diese Tätigkeit war.

  • legale und sichere Ausreisemöglichkeiten für alle Familienangehörige von in Deutschland lebenden Afghan*innen sowie eine Beschleunigung der Visaverfahren bei Familiennachzug.

  • eine Öffnung der Menschenrechtsliste und damit einhergehend legale und sichere Ausreisemöglichkeiten für Aktivist*innen, Journalist*innen, Frauenrechts- und Menschenrechtsverteidiger*innen und alle Personen, die sich für ein demokratisches Afghanistan eingesetzt haben.

  • zügige Durchführung der Asylverfahren von Personen, die keine Aufnahmezusage erhalten können.

  • eine schnelle Einrichtung von Aufnahmeprogrammen, insb. auf Länderebene und das Einbeziehen kommunaler Aufnahmebereitschaft.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 06. Dezember 2021

Weitere Meldungen

Umzug und Schließzeiten

Der Münchner Flüchtlingsrat zieht um! Ab August 2024 befindet sich unser Büro nicht mehr in der ...

MFR fordert Weiterfinanzierung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan

Der Münchner Flüchtlingsrat fordert zusammen mit zahlreichen Organisationen: Das ...

Social Media

 

icon-facebook

icon-instagram